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Man muss erst so manches gelernt haben, ehe man über die Handlungsweise eines Anderen richtig urteilen kann. (Marcus Aurelius)

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Nachgemacht ist nicht gefälscht, die feine Grenze des Urkundenstrafrechts

Wer ein amtliches Dokument nachmacht, fälscht so scheint es. Das Oberlandesgericht Innsbruck zeigt, dass dieser Schluss zu kurz greift: Entscheidend ist nicht, dass etwas nachgebildet wurde, sondern ob dadurch ein unwahrer Anschein entsteht. Trägt die Nachbildung die Wahrheit, fehlt es an der Fälschung.

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